Reisebedingungen

I. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine Reisebestätigung ausgehändigt.

II. Zahlungen
1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i. S. v. § 65 1 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Mit Vertragsabschluss kann eine  Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
Auf jeden Fall erfolgt die Gesamtzahlung spätestens bei der Anreise.

2. Der zu zahlende Betrag ist spätestens zu den im Reisevertrag angegebenen Terminen unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer auf das Konto zu überweisen:

Bank: Westerwaldbank eG
BIC:  GENODE51WW1
IBAN: DE08573918000006163300
Name:  Sandra Kuhle

3. Dauert die Reise nicht länger als 24 h, schließt sie keine Übernachtung ein und Übersteigt der Reisepreis 75,00 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

III. Leistungen und Leistungsänderungen
1. Der Umfang, der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Prospektbeschreibungen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibungen, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

IV. Rücktritt durch den Kunden
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter folgende Stornokosten berechnen:

bis 90 Tage vor Reiseantritt   -  10 % des Gesamtpreises
bis 31 Tage vor Reiseantritt   -  20 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Reiseantritt   -  40 % des Gesamtpreises
bis   6 Tage vor Reiseantritt   -  50 % des Gesamtpreises
bis   2 Tage vor Reiseantritt   -  70 % des Gesamtpreise
ab    2 Tage vor Reiseantritt   -  90 % des Gesamtpreise

Sollte der Kunde am Tag der Tour einfach nicht erscheinen, ohne uns vorab (mindestens 2 Stunden vorher) telefonisch darüber zu informieren, entstehen Stornokosten von 100 % des Reisepreises zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro

2. Der Reisende hat, sofern Stonokosten erhoben werden, die Möglichkeit einen Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

3. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisehaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Dies ist z. B. bei folgender Versicherung möglich: Aachen Münchener Versicherung

V. Beendigung des Reise Vertrages durch den Reiseveranstalter
1. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder  beeinträchtigt, so können sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

2. Rücktritt wegen Nichterreichen des Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf die
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist er dann dem Kunden gegenüber verpflichtet nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzten und ihm die Rücktrittserklärung zuzusenden. Der Kunde erhält den Reisepreis unverzüglich zurück.

3. Ausschluss eines Reisenden
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in besonderem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Für die Heimreise ist in diesem Fall der Vertragspartner verantwortlich.

VI. Haftung
Wir hafteten im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung im Angebot und die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen.

VII. Haftungsbegrenzung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

VIII. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten, und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651 e des BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns:

Kanuverleih Oberlahn
Sandra Kuhle
Herborner Str. 2a
56477 Rennerod

geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§651 e bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Stand: 1.11.2021